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Rechtsschutzversicherung
Stand 02/09
Mit der Rechtsschutzversicherung lässt sich stressfrei klagen, denn die Kosten für den Prozess übernimmt der Versicherer. Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Kläger oder Beklagter sind oder ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren, oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Der Versicherer übernimmt auch Gebühren für anwaltliche Beratung, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.
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